Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen

Im Juni 2025 verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Im Rahmen der Revision soll ein neues Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen eingeführt werden. Der Entwurf sieht vor, dass grosse Online-Dienste für die Nutzung von kurzen Text- und Bildvorschauen eine Vergütung an die Medienunternehmen entrichten müssen.

Die Digitalisierung führte dazu, dass Online-Dienste (Suchmaschinen, soziale Medien und Multimedia-Plattformen) zunehmend journalistische Inhalte nutzen. Diese Angebote basieren primär auf Leistungen der publizistischen Medien. Dabei sind die verwendeten Text- und Bildvorschauen (so genannte «Snippets») aufgrund ihrer Kürze urheberrechtlich nicht geschützt. Dies hat zur Folge, dass solche Nutzungen von den Online-Diensten nicht abgegolten werden müssen, auch wenn sie in Konkurrenz zu den Angeboten der Medienunternehmen treten, welche die Produktionskosten der verwendeten Inhalte zu tragen haben.

Eine Regulierung solcher Nutzungen durch Online-Dienste bedingt eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes, konkret die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für journalistische Medien. Im Dezember 2021 anerkannte der Bundesrat den Handlungsbedarf und beauftragte die Verwaltung zur Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage. Der im Juni 2024 veröffentlichte Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zeigte, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen tendenziell begrüsst wird. Im Juni 2025 überwies der Bundesrat schliesslich die Botschaft zum neuen Leistungsschutzrecht ans Parlament.

Konkret sieht der Entwurf (URG-Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen) die Einführung einer Vergütungspflicht von grossen Online-Diensten vor für die Nutzung von Snippets vor. Der Vergütungspflicht unterliegen würden ausschliesslich Anbieter, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen. Journalistinnen und Journalisten soll eine angemessene Beteiligung an dieser Vergütung zustehen. Dabei soll die Verwertung der Rechte an den Medieninhalten kollektiv über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.

Nicht vom Gesetzesentwurf des Bundesrats sind KI-Nutzungen. Diese sollen nach Ansicht des Bundesrats im Rahmen der Behandlung der Motion Gössi (24.4596) «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» geregelt werden. Die zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) wies den Entwurf zurück und beauftragte den Bundesrat in einer umfassenderen Vorlage den Schutz journalistischer Beiträge vor der unentgeltlichen Nutzung durch Anbieter künstlicher Intelligenz ebenfalls zu berücksichtigen. Dabei sollen die Anliegen der vorliegenden Vorlage in die Umsetzung der Motion Gössi «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» integriert werden.

Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften stehen der geplanten Gesetzesänderung offen gegenüber. Positiv hervorzuheben ist, dass der Entwurf auf das System der obligatorischen Kollektivverwertung mit Tarifverfahren und einer Verteilung durch die Verwertungsgesellschaften abstellt. Dabei soll für die Vergütungshöhe sinnvollerweise vom bisher geltenden Grundsatz des Abstellens auf den «Ertrag des Nutzers» abgewichen werden. Weiter unterstützen die Verwertungsgesellschaften die Vorgabe, dass die Journalistinnen und Journalisten am Vergütungsanspruch der Medienunternehmen zu beteiligen sind. Die detaillierte Stellungnahme der Verwertungsgesellschaften finden Sie hier: Stellungnahme der Verwertungsgesellschaften.

 

Kommentare Swisscopyright

2309_Sessionsbrief_Stellungnahme-LSR-für-Medien_DE.pdf 

Leistungsschutz für Medien: Stellungnahme der Verwertungsgesellschaften - swisscopyright
(Mittwoch, 16. August 2023)

 

Weiterführende Informationen

Botschaft vom 20. Juni 2025: Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen)

Entwurf Revision URG vom 20. Juni 2025: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) (Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen)

Medienmitteilung des Bundesrats zur Vorlage vom 20. Juni 2025: Leistungsschutz für Medien: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Informationen des IGE zum Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen: Leistungsschutz für Medien - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Vernehmlassung zur Revision des Leistungsschutzes für Medien: Vernehmlassungsverfahren - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

 

 

Philippe Saire

«Die SSA setzt sich sehr sorgfältig mit den Schaffensbedingungen der Urheber auseinander und sieht sogar Bedürfnisse voraus, die den Urhebern bei der Durchsetzung ihrer Rechte entstehen können.»