Fürstentum Liechtenstein
ProLitteris, SUISA, Suissimage und SWISSPERFORM sind auch die zuständigen Verwertungsgesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten im Fürstentum Liechtenstein. Für ihre Tätigkeit verfügen die Gesellschaften über eine Konzession der liechtensteinischen Landesverwaltung, konkret des Amts für Volkswirtschaft.
Im Fürstentum übernehmen die vier Verwertungsgesellschaften dieselben Aufgaben wie in der Schweiz: sie nehmen die Rechte ihrer liechtensteinischen Mitglieder wahr, stellen Tarife für die öffentliche Nutzung ihres Repertoires auf, kassieren auf dieser Basis Vergütungen bei Musiknutzern in Liechtenstein ein und verteilen diese an die Berechtigten. Dabei kommen die für die Schweiz mit den Nutzerverbänden entwickelten Tarife nach einer Genehmigung des Amts für Volkswirtschaft auch in Liechtenstein zur Anwendung.
Rechtliche Basis der Arbeit der Gesellschaften im Fürstentum Liechtenstein ist das Verwertungsgesellschaftengesetz VGG. Da das Fürstentum Teil des Europäischen Wirtschaftsraums EWR ist, sind auch Richtlinien der Europäischen Union für die Arbeit der Schweizer Verwertungsgesellschaften in Liechtenstein massgebend. So dient das VGG auch der Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU der EU vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt.
Ziel dieser Richtlinie ist es, Anforderungen an Verwertungsgesellschaften festzulegen, um hohe Standards für die Leitungsstrukturen, das Finanzmanagement, die Transparenz und das Berichtswesen zu gewährleisten. Basierend auf den Vorgaben der EU erstellen die vier Schweizer Verwertungsgesellschaften als Teil ihrer Geschäftsberichte auch einen Transparenzbericht nach den Vorgaben des VGG.

