Beispiel Konzert

Die Konzertverteilung erfolgt an die Rechtinhaber/innen der aufgeführten geschützten Werke.

Verteilungsbeispiel von Konzerteinnahmen (Gemeinsamer Tarif K)

Konzert mit 1000 Besuchern, Eintritt 30 Franken,
Einnahmen des Konzertveranstalters
CHF
30'000.–
Urheberrechtsvergütung 9.5% der Einnahmen
(Gemeinsamer Tarif K)
CHF
2'850.–
Abzug für urheberrechtsfreie Werke CHF
0.–
Zahlung an SUISA CHF
2'850.–

Berechnung des Verteilungsbetrags

Zahlung Urheberrechtsvergütung an SUISA* CHF
2'850.–
Verwaltungskosten SUISA (15%) CHF
427.50
Zwischentotal gerundet CHF
2'422.50
Abzug Urheber- und Verlegerfürsorge (7.5%)** CHF
181.70
Abzug FONDATION SUISA (2.5%)*** CHF
60.60
Total Verteilungsbetrag CHF
2'180.20


*Vertragspartner/innen von SUISA und Mitglieder von anerkannten Branchenverbänden erhalten einen Rabatt von 10%.

**Der Abzug für Soziales kommt den direkt angeschlossenen SUISA-Mitgliedern zugute.

**Der Abzug für Kultur kommt Musikprojekten mit Bezug zum Schweizer Musikschaffen zugute.


Abrechnungsbetrag pro Werk

Verteilungsbetrag                         CHF
2'180.–
Geschützte Musik gemäss Programm: 100 Minuten
Betrag pro Minute (gerundet) CHF
21.80
Betrag für einen Song von 4 Minuten CHF
87.20

Feinverteilung an die Berechtigten

Der gesamte Verteilungsbetrag wird nun an die am Werk Berechtigten verteilt, jeweils gemäss den dokumentierten Anteilen an jedem aufgeführten Werk.

Bei einem verlegten Musikwerk mit Text entfallen in diesem Beispiel:

  • auf den Komponisten/die Komponistin CHF 29.07 (33.34%),
  • auf den Textdichter/die Textdichterin CHF 29.07 (33.33%) und
  • auf den Verlag ebenfalls CHF 29.07 (33.33%).