Die Verwertungsgesellschaften

Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird. An sich wird eine solche Erlaubnis zur Werknutzung zwischen Urheber und Nutzenden vereinbart. Bei Massennutzungen ist dies allerdings häufig nicht möglich, weshalb sich die Berechtigten zu Verwertungsgesellschaften zusammenschliessen, welche ihre Rechte kollektiv wahrnehmen.

Mitunter wollte auch der Gesetzgeber für die Nutzenden den Rechteerwerb vereinfachen und hat die Berechtigten gesetzlich verpflichtet, ihre Rechte über Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen (sog. obligatorische Kollektivverwertung). Verwertungsgesellschaften sind vergleichbar mit landwirtschaftlichen Genossenschaften, über welche die Bauern Produkte vermarkten.

 

 

Ilja Baumeier (Schauspieler)

«SWISSPERFORM sind wie die Superheld*innen meines kreativen Universums: Sie wachen über meine Rechte, sorgen für Gerechtigkeit und lassen mich das Böse des Papierkrams vergessen. Kurz gesagt, sie sind der Grund, warum ich mich auf das Drama vor der Kamera konzentrieren kann, statt auf das Drama in den Unterlagen.» Foto: © Steffi Henn