Die Verwertungsgesellschaften

Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird. An sich wird eine solche Erlaubnis zur Werknutzung zwischen Urheber und Nutzenden vereinbart. Bei Massennutzungen ist dies allerdings häufig nicht möglich, weshalb sich die Berechtigten zu Verwertungsgesellschaften zusammenschliessen, welche ihre Rechte kollektiv wahrnehmen.

Mitunter wollte auch der Gesetzgeber für die Nutzenden den Rechteerwerb vereinfachen und hat die Berechtigten gesetzlich verpflichtet, ihre Rechte über Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen (sog. obligatorische Kollektivverwertung). Verwertungsgesellschaften sind vergleichbar mit landwirtschaftlichen Genossenschaften, über welche die Bauern Produkte vermarkten.

 

 

Caroline Chevin (Sängerin / Sprecherin)

«SWISSPERFORM setzt sich für meine Rechte als ausübende Künstlerin ein. Somit werde ich auch für Tätigkeiten entschädigt, die nicht auf urheberrechtlicher Basis jedoch Eigenleistungen als Künstlerin entstehen. SWISSPERFORM gibt uns Künstlern und unserem Schaffen die verdiente Wertschätzung. Danke!» Foto: © Tabea Hüberli