Die Verwertungsgesellschaften

Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird. An sich wird eine solche Erlaubnis zur Werknutzung zwischen Urheber und Nutzenden vereinbart. Bei Massennutzungen ist dies allerdings häufig nicht möglich, weshalb sich die Berechtigten zu Verwertungsgesellschaften zusammenschliessen, welche ihre Rechte kollektiv wahrnehmen.

Mitunter wollte auch der Gesetzgeber für die Nutzenden den Rechteerwerb vereinfachen und hat die Berechtigten gesetzlich verpflichtet, ihre Rechte über Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen (sog. obligatorische Kollektivverwertung). Verwertungsgesellschaften sind vergleichbar mit landwirtschaftlichen Genossenschaften, über welche die Bauern Produkte vermarkten.

 

 

François Gremaud (Autor, Schauspieler, Regisseur)

«Dank des Engagements der SSA kann ich meine Zeit ganz dem Schreiben widmen. Diese Ruhe ist von unschätzbarem Wert, und die Unterstützung, die ich erhalte, ist es ebenso.»

Foto: © Chloé Lambert