Halbierungsinititative
Halbierungsinitiative (Volksinitiative „200 Franken sind genug")
Die Volksinitiative „200 Franken sind genug“ gefährdet die Schweizer Kulturlandschaft. Eine Halbierung der Medienabgabe und die damit verbundene Reduktion der Vergütungen aus Urheberrechten würde die Einnahmen von Kulturschaffenden aus allen Sparten massiv reduzieren.
Im März oder Juni 2026 wird über die Volksinitiative «200 Franken sind genug» (SRG-Halbierungsinitiative) entschieden. Die Initiative verlangt eine Herabsetzung der Medienabgabe von Fr. 335.- auf Fr. 200.-. Ausserdem sollen Unternehmen von der Medienabgabe befreit werden. Die Initiative wird ohne Gegenvorschlag zu Abstimmung kommen.
Unabhängig von der Volksinitiative entschied der Bundesrat, die Radio- und Fernsehabgabe für Privathaushalte auf Fr. 300.- zu senken. Diese Reduktion soll schrittweise von 2027 bis 2029 erfolgen. Zudem sollen ab 2027 rund 80% der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Medienabgabe befreit werden.
Bereits heute ist die SRG an der Umsetzung eines Sparprogramms. Bis 2029 sollen Fr. 270 Mio. eingespart werden, was rund 17% des aktuellen Finanzrahmens entspricht. Erste Sendungen, wie das «Wissenschaftsmagazin» von Radio SRF2 oder «Gesichter und Geschichten», «Vivants» oder «Nuovo» wurden gestrichen. Die Annahme der Halbierungsinitiative würde zu einer weiteren Schwächung des medialen Service Public und zu weiteren Programmkürzungen der SRG führen. Denn die SRG produziert Inhalte, die von anderen Anbietern nicht finanzierbar sind; seien dies Filme wie «Zwingli», Serien wie «Tschugger», zahlreiche Dok-Filme oder Kultur- und Informationssendungen. Auch im Musikbereich ist die SRG eine zuverlässige Partnerin für die Förderung von Schweizer Musik – von Volksmusik über Klassik bis hin zu Rock. Aufgrund der «Charta der Schweizer Musik» verpflichtet sich die SRG, einen angemessenen Teil an Schweizer Musikproduktionen in den Radioprogrammen auszustrahlen. So belief sich der Anteil an Schweizer Musik 2024 bei den meisten SRG-Stationen auf zwischen 20% und 45% (vgl. 2024_Anteil Schweizer Musik in Radiosendungen der SRG_DE). Demgegenüber räumen die Privatsender einheimischem Musikschaffen wenig bis gar keinen Platz ein (vgl. 2024_Anteil Schweizer Musik in Sendungen der Privatradios_DE).
Weitere Kürzungen der Medienabgabe hätten gravierende Auswirkungen auf die Schweizerische Kulturszene. Insbesondere würden die Einnahmen von Kulturschaffenden aus Urheberrechten und Leistungsschutzrechten stark zurückgehen. Die einheimische Kulturszene, vor allem aus Film und Musik aller Sparten, würde ihrem Fundament beraubt. Dies nur ein paar Jahre nach dem klaren Volksverdikt zur Initiative „Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (No-Billag-Initiative)“, die im März 2018 mit 71,6 % Nein-Stimmen sowie von sämtlichen Kantonen abgelehnt wurde. Schon damals positionierte sich die Schweizer Kulturszene klar gegen die Pläne zur Kürzung der SRG-Gelder und die entsprechenden Auswirkungen auf die Kulturlandschaft der Schweiz:
- Darunter DJ Antoine, Baschi und Stefanie Heinzmann: 5000 Kulturschaffende bekämpfen No-Billag - Blick
- Künstler machen mobil gegen No-Billag-Initiative | NZZ
Swisscopyright ruft dazu auf, die Halbierungsinitiative abzulehnen. Die Gruppe der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, Suissimage und SWISSPERFORM – ist der Ansicht, dass eine Diskussion über die Gebührenhöhe nicht geführt werden kann, solange keine Klarheit über das Mandat, die Konzession der SRG und den Service Public besteht:
1. Eine Gebührenreduktion, auch jene des Bundesrates auf dem Verordnungswege, darf nicht umgesetzt werden, ohne dass auch der mediale Service Public und damit das Mandat der SRG definiert wird. Denn: Eine Gebührensenkung zu fordern und darüber die Verpflichtungen der SRG eingrenzen zu wollen, beinhaltet gerade inhaltliche Fragen dazu, wie die Konzession der SRG ab 2029 ausgestaltet werden soll. In Art. 68a Abs. 1 Bst. a RTVG (Bundesgesetz über Radio und Fernsehen) wird Folgendes festgehalten: Massgebend für die Bestimmung der Höhe der Abgabe ist u.a. der Bedarf für die Finanzierung der Programme der SRG und des übrigen publizistischen Angebots der SRG, das zur Erfüllung des Programmauftrags notwendig ist.
2. Der Bundesrat hat im Juni 2024 mitgeteilt, dass er den Auftrag der SRG verstärkt auf Information, Bildung und Kultur ausrichten will. Entsprechend soll der Service Public und damit vor allem auch der Auftrag zur Vermittlung von Kulturschaffen klarer und für die breite Öffentlichkeit verständlich dargelegt werden. Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Höhe der Gebühren zu bestimmen. Wenn er dieses Recht verantwortungsvoll und nachhaltig ausüben will, dann sollte er vor der Diskussion über die Höhe der Mediengebühr in einer erneuerten SRG-Konzession darlegen, wie der Bereich Kultur im Angebot der SRG gestärkt wird, damit die Gebührenzahler wissen was sie dafür erhalten.
Kommentare Swisscopyright
Sessionsbrief 2503: „Abgabe für Radio und Fernsehen: Es braucht Klarheit über das Mandat der SRG und den Service Public“
Sessionsbrief 2403: „Radio- und TV-Gebühren: Zuerst muss der Auftrag der SRG geklärt werden“
Sessionsbrief 2401: „Volksinitiative „200 Franken sind genug!“ und der Vorschlag des Bundesrates“
Sessionsbrief 2304: „Radio- und TV-Verordnung: Kultur muss gestärkt werden“
Sessionsbrief 1904: „Parlamentarische Initiative 18.405, Nationalrat Gregor Rutz – Taten statt Worte, Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen“
Sessionsbrief 1704: „NEIN zu «No Billag» – JA zur Schweizer Kultur“
Sessionsbrief 1703: „Service Public – Gute Rahmenbedingungen für Schweizer Kulturschaffen“
Sessionsbrief 1702: „Ein starker Service public für das Schweizer Kulturschaffen – NEIN zur Mo. 17.3010 «Reduktion bei den Spartensendern im Radiobereich»“
Weiterführende Informationen
Allianz Pro Medienvielfalt
Botschaft des Bundesrats: BBl 2024 1720 - Botschaft zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG Initiative)» | Fedlex

