Kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Die Verwertungsgesellschaften wirken an der Schaltstelle zwischen Kunstschaffenden und Nutzerinnen und Nutzern. Sie tun dies in gesetzlichem Auftrag und im Interesse beider Seiten. So erhalten Nutzende gegen einen vereinbarten Tarif die Lizenz zur Werkverwendung. Die Interpretinnen und Urheber erhalten im Gegenzug die Vergütungen, die ihnen für die Verwendung ihrer Werke zustehen.

Die Verwertungsgesellschaften nehmen diejenigen Nutzungsrechte wahr, die ihnen sowohl schweizerische wie ausländische Berechtigte zur kollektiven Wahrnehmung übertragen. Aufgrund von Marktbeobachtungen handeln die Verwertungsgesellschaften mit den Nutzern Tarife zur Lizenzierung aus. Diese Tarife sind Grundlage für das Inkasso. Die einkassierten Gelder verteilen die Verwertungsgesellschaften an die Berechtigten. Dies geschieht aufgrund von Verteilungsreglementen, die von den Berechtigten genehmigt sind und die eine werkbezogene und nachvollziehbare Verteilung sicherstellen.

Ein dichtes Netz von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwestergesellschaften führt zum Austausch von Rechten und Vergütungen.

Die Verwertungsgesellschaften sind Non-Profit-Organisationen und meist genossenschaftlich organisiert.

François Gremaud (Autor, Schauspieler, Regisseur)

«Dank des Engagements der SSA kann ich meine Zeit ganz dem Schreiben widmen. Diese Ruhe ist von unschätzbarem Wert, und die Unterstützung, die ich erhalte, ist es ebenso.»

Foto: © Chloé Lambert