Kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten

Die Verwertungsgesellschaften wirken an der Schaltstelle zwischen Kunstschaffenden und Nutzern. Sie tun dies in gesetzlichem Auftrag und im Interesse beider Seiten. So erhalten die Nutzer gegen einen vereinbarten Tarif die Lizenz zur Werkverwendung. Die Interpretinnen und Urheber erhalten im Gegenzug die Entschädigungen, die ihnen für die Verwendung ihrer Werke zustehen.

Die Verwertungsgesellschaften nehmen diejenigen Nutzungsrechte wahr, die ihnen sowohl schweizerische wie ausländische Berechtigte zur kollektiven Wahrnehmung übertragen. Aufgrund von Marktbeobachtungen handeln die Verwertungsgesellschaften mit den Nutzern Tarife zur Lizenzierung aus. Diese Tarife sind Grundlage für das Inkasso. Die einkassierten Gelder verteilen die Verwertungsgesellschaften an die Berechtigten. Dies geschieht aufgrund von Verteilungsreglementen, die von den Berechtigten genehmigt sind und die eine werkbezogene und nachvollziehbare Verteilung sicherstellen.

Ein dichtes Netz von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwestergesellschaften führt zum Austausch von Rechten und Entschädigungen.

Die Verwertungsgesellschaften sind Non-Profit-Organisationen und meist genossenschaftlich organisiert.

Adrian Frutiger

«Ich könnte das, was ich gerne mache, ohne die SUISA nicht machen. Denn von der Produzentenseite her wird für die Musik nicht viel bezahlt. Die Verwertung macht deshalb einen grossen Anteil meiner Einkünfte aus.»