Verträge

Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften sind eingebunden in ein grosses weltweites Netzwerk und vertreten auch die Rechte ausländischer Kulturschaffender.

Gegenseitigkeitsverträge

Das Geschäft mit den Rechten an künstlerischen Werken ist grenzüberschreitend. Um in der Schweiz Musik, Filme, Literatur oder dramatische Werke von ausländischen Autoren und Verlagen nutzen zu können, braucht es die entsprechenden Rechte. Es wäre für Schweizer Bühnen, Kinos oder Radiosender mit einem riesigen Aufwand verbunden, diese Rechte direkt bei den Urhebern einzuholen. Die Schweizer Verwertungsgesellschaften haben deshalb Gegenseitigkeitsverträge mit Hunderten von ausländischen Gesellschaften abgeschlossen.

Lizenzen für das Weltrepertoire

Das weltweite Vertragsnetzwerk der Schweizer Verwertungsgesellschaften macht es möglich, ausländisches Repertoire für Nutzungen in der Schweiz bei einem einzigen Anbieter zu lizenzieren. So bietet z.B. die SUISA das Weltrepertoire an Musik aus einer Hand an, ohne dass ihre Kunden bei einer weiteren Gesellschaft eine Lizenz einholen müssen. Die internationale Anbindung der Verwertungsgesellschaften ermöglicht also erst die massenhafte Nutzung ausländischer Filme, Literatur, Zeitungen, Musik oder Bilder in der Schweiz und Liechtenstein.

Gegenseitigkeitsverträge der schweizerischen Verwertungsgesellschaften

Informationen zu den aktuell bestehenden Gegenseitigkeitsverträgen finden sich unter:

SSA: https://ssa.ch/de/dokumente/internationale-vertretung/

SUISA: Internationales Netzwerk der Verwertungsgesellschaften

Suissimage:
Eine Übersicht findet sich im jeweils aktuellen Geschäftsbericht unter: Geschäfts- und Transparenzberichte | Suissimage.

SWISSPERFORM: SWISSPERFORM-Partner-Institutionen

Adrian Frutiger (Komponist)

«Ich könnte das, was ich gerne mache, ohne die SUISA nicht machen. Denn von der Produzentenseite her wird für die Musik nicht viel bezahlt. Die Verwertung macht deshalb einen grossen Anteil meiner Einkünfte aus.»