Tarife

Das Gesetz verpflichtet die Verwertungsgesellschaften, für die von ihnen geforderten Vergütungen Tarife auszustellen. Die Nutzer sollen dabei sämtliche Rechte an einer einzigen Stelle erwerben können, weshalb das Gesetz die Verwertungsgesellschaften zu Gemeinsamen Tarifen und zum Bezeichnen einer geschäftsführenden Inkassostelle verpflichtet.

Die Tarife sind mit den Nutzerverbänden zu verhandeln und müssen durch die paritätisch zusammengesetzte Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt werden.

 

 

Caroline Chevin (Sängerin / Sprecherin)

«SWISSPERFORM setzt sich für meine Rechte als ausübende Künstlerin ein. Somit werde ich auch für Tätigkeiten entschädigt, die nicht auf urheberrechtlicher Basis jedoch Eigenleistungen als Künstlerin entstehen. SWISSPERFORM gibt uns Künstlern und unserem Schaffen die verdiente Wertschätzung. Danke!» Foto: © Tabea Hüberli