Tarife

Das Gesetz verpflichtet die Verwertungsgesellschaften, für die von ihnen geforderten Vergütungen Tarife auszustellen. Die Nutzer sollen dabei sämtliche Rechte an einer einzigen Stelle erwerben können, weshalb das Gesetz die Verwertungsgesellschaften zu Gemeinsamen Tarifen und zum Bezeichnen einer geschäftsführenden Inkassostelle verpflichtet.

Die Tarife sind mit den Nutzerverbänden zu verhandeln und müssen durch die paritätisch zusammengesetzte Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt werden.

 

 

Thomas Wiesel (Komiker)

«Die SSA ist für Urheberinnen und Urheber unverzichtbar; vor allem, weil sie weiss, dass unsere schreiberische Kreativität umgekehrt proportional zu unserer Fähigkeit ist, Verwaltungsformulare auszufüllen.»
Foto: © Najim Chaoui / JPR