Kultur und Soziales

Kultur und Soziales zusätzlich zur Verwertung von Urheberrechten

Die Mitglieder der Verwertungsgesellschaften haben vor langer Zeit beschlossen, mehr zu tun, als Entschädigungen einzukassieren und zu verteilen. Auf Initiative eines englischen Geschäftsführers (PRS for Music: royalties, music copyright and licensing) hat der Dachverband der Verwertungsgesellschaften (CISAC) 1957 eine Klausel in die Standard-Gegenseitigkeitsverträge eingeführt, wonach 10% der Einnahmen kulturellen und sozialen Projekten zugeführt werden dürfen.

Die grossen Gesellschaften bringen ihre Solidarität mit ihren kleineren Schwestergesellschaften dadurch zum Ausdruck, dass sie ihnen zugestehen, ihre Mitglieder mit kulturellen und sozialen Mitteln zu unterstützen. Erste Massnahmen waren auf sozialem Gebiet erforderlich, denn die heute übliche staatliche Unterstützung und Vorsorge bestand damals noch nicht.

Die Förderung der Kultur ist nicht zuletzt den Rechteinhabern zu verdanken: durch ihren Verzicht auf einen kleinen Teil ihrer Entschädigungen tragen sie zur kulturellen Vielfalt und zu einer sicheren sozialen Vorsorge bei, was letztlich auch ihnen zugute kommt. Die gesetzliche Grundlage ist in Art. 48 Abs. 2 URG gegeben.

 

 

Ilja Baumeier (Schauspieler)

«SWISSPERFORM sind wie die Superheld*innen meines kreativen Universums: Sie wachen über meine Rechte, sorgen für Gerechtigkeit und lassen mich das Böse des Papierkrams vergessen. Kurz gesagt, sie sind der Grund, warum ich mich auf das Drama vor der Kamera konzentrieren kann, statt auf das Drama in den Unterlagen.» Foto: © Steffi Henn