Internationale Zusammenarbeit

Wer – wie Radio und Fernsehen – für eine bestimmte Nutzung die Rechte erwerben möchte, will dies meist nicht nur für Schweizer Werke tun, sondern für beliebige Werke unabhängig von deren geografischer Herkunft. Die Verwertungsgesellschaften der verschiedenen Länder beauftragen sich daher mit der gegenseitigen Vertretung der Rechte ihrer Mitglieder. Auf diese Art sind sie in der Lage, den Nutzern die Rechte auch für ausländische Werke einzuräumen, teilweise sogar für das gesamte sog. „Weltrepertoire“.