Beispiel

Viele Bezugsberechtigte beim Gemeinsamen Tarif 1 (GT 1)

In Kabelnetzen werden geschützte Werke und Leistungen aller Verwertungsgesellschaften verbreitet. Die Vergütung ist deshalb in einem Gemeinsamen Tarif geregelt. Am GT 1 sind alle fünf Verwertungsgesellschaften beteiligt, und alle zahlen ihren Rechtsinhabern Geld aus. Das Inkasso bei den Kabelnetzen besorgt die SUISSIMAGE. Sie erhält dafür eine Aufwandvergütung von 2%. Von der effektiven Verteilsumme erhalten:

  • ProLitteris 7,03%
  • SSA 3,28%
  • SUISA 17,25%
  • SUISSIMAGE 47,44%
  • SWISSPERFORM 25%

Von ihrer Verteilsumme deckt nun jede Gesellschaft die eigenen Kosten für den Verteilaufwand und zieht einen Anteil ab für Kultur- und Vorsorgeeinrichtungen. Anschliessend werden die Gelder an die berechtigten Mitglieder verteilt.

Jean-François Amiguet

«Oft sind es dringende Fälle, bei denen ich die Dienste der SSA in Anspruch nehme. Ich schätze daher die ausserordentliche Verfügbarkeit der Mitarbeitenden, an die ich mich jeweils wende.»