Beispiel Konzert

Die Konzertverteilung erfolgt an die Rechtinhaber der aufgeführten geschützten Werke.

Verteilungsbeispiel von Konzerteinnahmen (Gemeinsamer Tarif K)

Konzert mit 1000 Besuchern, Eintritt 30 Franken,
Einnahmen des Konzertveranstalters
CHF
30'000.–
Urheberrechtsvergütung 10% der Einnahmen
(Gemeinsamer Tarif K)
CHF
3'000.–
Abzug für urheberrechtsfreie Werke CHF
0.–
Zahlung an SUISA CHF
3'000.–

Berechnung des Verteilungsbetrags

Zahlung Urheberrechtsvergütung an SUISA CHF
3'000.–
Verwaltungskosten SUISA (15%) CHF
450.–
Zwischentotal gerundet CHF
2'550.–
Abzug Urheber- und Verlegerfürsorge (7.5%)* CHF
191.25
Abzug FONDATION SUISA (2.5%)** CHF
63.75
Total Verteilungsbetrag CHF
2'295.–

*Der Abzug für Soziales kommt den direkt angeschlossenen SUISA-Mitgliedern zugute.

**Der Abzug für Kultur kommt Musikprojekten mit Bezug zum Schweizer Musikschaffen zugute.


Abrechnungsbetrag pro Werk

Verteilungsbetrag                         CHF
2'295.–
Geschützte Musik gemäss Programm: 100 Minuten
Betrag pro Minute (gerundet) CHF
23.-
Betrag für einen Song von 4 Minuten CHF
92.-

Feinverteilung an die Berechtigten

Der gesamte Verteilungsbetrag wird nun an die am Werk Berechtigten verteilt, jeweils gemäss den dokumentierten Anteilen an jedem aufgeführten Werk. Bei einem verlegten Musikwerk mit Text entfallen in diesem Beispiel auf den Komponisten CHF 30.65 (33.34%), auf den Textdichter CHF 30.65 (33.33%) und auf den Verlag ebenfalls CHF 30.65 (33.33%).

Philippe Saire

«Die SSA setzt sich sehr sorgfältig mit den Schaffensbedingungen der Urheber auseinander und sieht sogar Bedürfnisse voraus, die den Urhebern bei der Durchsetzung ihrer Rechte entstehen können.»