Marktentwicklung

Die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften variieren kurzfristig von Jahr zu Jahr und von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Kurzzeitentwicklung 2012–2022

Einnahmen aus der Verwertung von Rechten in CHF

Jahr ProLitteris SSA SUISA** SUISSIMAGE SWISSPERFORM
2012 32'200'000 19'896'000 131'722'000 56'510'000 43'890'000
2013 33'470'000 21'024'112 135'722’000 60'644'000 47'557'034
2014 34'170'000 21'333'430 141'319’000 62'800'000 48'688'685
2015 31'059'919* 22'734'527 142'680’732 66'848'931 51'550'157
2016 32'147'178 22'942'707 147'129’561 71'686'997 54'842'727
2017 34'933'115 22'876'045 150'039’912 80’702’423 60'257'825
2018 35'996'794 23'310'785 153’777’618 93'034'451 58'042'378
2019 35'598'036 25'259'783 160'878’900 79'254'918 58'323'980
2020 34'447'969 23'884'132 144'010'536 79'412'153 59'174'858
2021 34'191'374 20'841'775 149'550'200 84'520'077 62'321'791
2022 34'780'452 28'983'816 180'452'099 85'509'273 61'245'968

 

* Der Rückgang der Einnahmen zwischen im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 geht auf eine Änderung der Rechnungslegungsregeln zurück (erstmaliger Abzug der Vermittlungsgeschäfte in der Höhe von CHF 1‘565‘525) und auf eine Anpassung der Frist zur Auflösung der Rückstellungen von nicht verteilbaren Entschädigungen (neu nach fünf statt drei Jahren; Ertragseinbusse im Jahr 2015 von rund CHF 2 Mio.).

** Ab 2018 sind die konsolidierten Einnahmen der SUISA Gruppe aufgeführt. Hierzu gehören die Genossenschaft SUISA und die SUISA Digital Licensing AG.


Wenn die Gesamteinnahmen über einen längeren Zeitraum besehen – in den letzten 37 Jahren – in sehr ähnlicher Form wie das Bruttoinlandprodukt pro Einwohner, zugenommen haben, so beruht dies im Wesentlichen auf folgenden Faktoren:

  • Es entstanden neue Gesellschaften für zusätzliche Repertoires und Berechtigte, deren Rechte neu kollektiv verwertet wurden: so erhielten 1982 ProLitteris und SUISSIMAGE erstmals eine Verwertungsbewilligung, 1992 die SSA und 1993 SWISSPERFORM.
  • Die Kollektivverwertung wurde durch den Gesetzgeber bewusst ausgebaut: Gesetzesänderungen (1982, 1993, 2008, 2020) führten dazu, dass bestimmte Nutzungen von geschützten Werken neu über die Verwertungsgesellschaften abgegolten werden (Weitersenderechte, Entschädigung für das private Kopieren, Fotokopieren in Betrieben, Vermietentschädigung, etc.).
  • Eine neue Nutzungsform entsteht. So führte etwa der Technologiewandel zum Fernsehen auf dem Handy. Diese neue Nutzung wird durch einen entsprechenden Tarif lizenziert und damit möglich gemacht. Beispiele dafür sind auch der virtual Personal Video Recorder (vPVR) sowie vermietete Set-Top-Boxen mit Aufnahmefunktion für digitales Fernsehen. Weiter führten die betriebsinternen Nutzungen in digitaler Form zu den sogenannten Netzwerktarifen (GT 9).
  • Eine bestehende Nutzung nimmt zu und entsprechend steigen die Einnahmen aus dem Tarif. Werden zum Beispiel mehr Konzerte veranstaltet, so steigen die Umsätze im Konzerttarif K der SUISA.

Je mehr geschützte Musik, Filme, Literatur, Bilder, etc. also genutzt werden, umso höher sind folgerichtig die Einnahmen zugunsten der Urheber. Dies entspricht im Übrigen den Grundsätzen aller internationalen Abkommen im Urheber- und Leistungsschutzrecht. Gerade durch das Internet und die Mobiltelefonie sind zahlreiche neue Nutzungsformen entstanden.

Fazit
Als Folge zunehmender Massennutzungen hat in den letzten Jahrzehnten eine Verlagerung weg von individueller Verwertung durch die Berechtigten selbst hin zur Kollektivverwertung stattgefunden.

Ziel der Verwertungsgesellschaften ist es, den Nutzern einen unkomplizierten Rechteerwerb zu ermöglichen und auf diese Weise den Urhebern und andern Rechteinhabern ein angemessenes Entgelt für die Nutzung ihrer Werke zu sichern. Urheberrecht schafft Kultur.