Die Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM äussern sich gemeinsam zur Vernehmlassungsvorlage vom 24. Mai 2023 (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Leistungsschutzrecht für journalistische Veröffentlichungen). Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften, welche gemeinsam als «Swisscopyright» auftreten, haben den Vorschlag rechtlich und hinsichtlich Umsetzbarkeit beurteilt.
Sie begrüssen die geplante Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Der Bundesrat hat ein taugliches Gesetz entworfen. Die Verwertungsgesellschaften begrüssen namentlich die folgenden vier Elemente des Konzepts, die sich vom ähnlich gelagerten EU-Leistungsschutzrecht unterscheiden:
- Erstens nutzt der schweizerische Vorschlag das bewährte System der obligatorischen Kollektivverwertung: Tarifverfahren und Verteilungssysteme der Verwertungsgesellschaften. Auf ein Nutzungsverbot wird verzichtet.
- Zweitens betrifft der Vorschlag die anvisierte Leistung, die journalistischen Veröffentlichungen, als Ganzes. Die Nutzung hingegen kann auch bloss Snippets und Thumbnails umfassen. Nicht vergütungspflichtig sind hingegen Hyperlinks, also Verweisungen auf andere Adressen.
- Drittens weichen die Kriterien für die Höhe der Vergütungen vom bisher für alle gesetzlichen Vergütungen geltenden Grundsatz «Ertrag des Nutzers» ab, und zudem weichen die Kriterien im Inkasso von den Kriterien der Verteilung ab.
- Viertens steht der Vergütungsanspruch den Medienunternehmen zu, doch die Journalisten und Journalistinnen werden beteiligt, zum Beispiel in einem Verhältnis von 50:50 wie in der «Verteilung Online» von ProLitteris im Rahmen der bewährten Kopiervergütungen.
Die detaillierte Stellungnahme finden Sie hier: Stellungnahme der Verwertungsgesellschaften