Vernehmlassungsantwort von Swisscopyright zur Revision der Radio- und Fernsehverordnung

Am 8. November 2023 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) eröffnet. Swisscopyright, der Verbund der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, Suissimage und SWISSPERFORM, begrüsst es sehr, dass der Bundesrat die Volksinitiative «200 Franken sind genug!» deutlich ablehnt. Die Initiative würde sich auf das Schweizer Kulturschaffen höchst negativ auswirken.

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Der Bundesrat schlägt eine schrittweise Senkung der Haushaltsabgaben von derzeit 335 Franken pro Jahr auf 300 Franken bis 2029 vor. Auch wenn wir im Grundsatz Verständnis für den Willen des Bundesrates haben, private Haushalte entlasten zu wollen, halten wir angesichts der bereits heute angespannten finanziellen Ausgangslage der SRG, eine weitere Senkung der Haushaltabgabe für nicht angezeigt. Hingegen können wir grundsätzlich nachvollziehen, dass der Bundesrat Unternehmen weiter entlasten will.

Eine schrittweise Gebührenreduktion soll nicht umgesetzt werden, ohne dass auch die Definition des medialen Service Public stattfindet. Denn: Eine Gebührensenkung verordnen und darüber die Verpflichtungen der SRG eingrenzen zu wollen, beinhaltet gerade inhaltliche Fragen dazu, wie der Auftrag der SRG ab 2029 ausgestaltet werden soll.

Hier finden Sie die Vernehmlassungsantwort von Swisscopyright.

Yann Lambiel

«Der Kontakt mit meiner Urhebergesellschaft zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit meinen Auftritten gestaltet sich einfach und effizient. Ich kann mir sicher sein, dass meine Rechte geltend gemacht, wahrgenommen, kontrolliert und verteilt werden.»