Einigung bei der Leerträgervergütung auf Smartphones

Die Hersteller und Importeure von Smartphones, die Konsumentenorganisationen und die Schweizer Verwertungsgesellschaften haben sich bezüglich Urheberrechtsvergütungen auf Smartphones geeinigt.

Die Lösung wird von allen Beteiligten akzeptiert und gilt vorerst bis Ende 2016. Sie ermöglicht den Kunstschaffenden in Zukunft eine Entschädigung für das Kopieren ihrer Werke auf Smartphones, und die Konsumenten können auch zukünftig kopierte Musik auf ihren Handys nutzen. Für die Gerätehersteller und Telekommunikationsanbieter herrscht nach dieser Einigung Rechtssicherheit.

Auf dem SUISAblog beantwortet Vincent Salvadé, stellvertretender Generaldirektor SUISA, Fragen zum neuen Tarif für Smartphones.

Aliose (Duo musicale)

«Senza le società di gestione collettiva di cui siamo membri, sarebbe quasi impossibile per noi far valere i nostri diritti in tutti i settori artistici in cui vengono utilizzate le nostre opere.»

Foto: ©Niels Ackermann