Einigung bei der Leerträgervergütung auf Smartphones

Die Hersteller und Importeure von Smartphones, die Konsumentenorganisationen und die Schweizer Verwertungsgesellschaften haben sich bezüglich Urheberrechtsvergütungen auf Smartphones geeinigt.

Die Lösung wird von allen Beteiligten akzeptiert und gilt vorerst bis Ende 2016. Sie ermöglicht den Kunstschaffenden in Zukunft eine Entschädigung für das Kopieren ihrer Werke auf Smartphones, und die Konsumenten können auch zukünftig kopierte Musik auf ihren Handys nutzen. Für die Gerätehersteller und Telekommunikationsanbieter herrscht nach dieser Einigung Rechtssicherheit.

Auf dem SUISAblog beantwortet Vincent Salvadé, stellvertretender Generaldirektor SUISA, Fragen zum neuen Tarif für Smartphones.

Philippe Saire

«Die SSA setzt sich sehr sorgfältig mit den Schaffensbedingungen der Urheber auseinander und sieht sogar Bedürfnisse voraus, die den Urhebern bei der Durchsetzung ihrer Rechte entstehen können.»