JA zum Geldspielgesetz - Gewinne sinnvoll für Kulturschaffen einsetzen

Das Geldspielgesetz sichert Beiträge aus legalen Glücksspielen, welche für die Schweizer Kulturschaffenden wichtig sind: Das Gesetz stellt sicher, dass Gewinne für gemeinnützige Zwecke wie Soziales, Sport und Kultur sowie zur Finanzierung der AHV/AI verwendet werden können.

Bild: Suisseculture

Der Verfassungsartikel 106 BV und das Geldspielgesetz legen nämlich fest, dass die Reinerträge der Lotteriegesellschaften und Spielbanken für Kultur, Soziales und Sport sowie für die AHV verwendet werden. Das Volk hat einen entsprechenden Verfassungsartikel im März 2012 mit 87% Ja-Stimmen angenommen.

Fraglos stand dabei im Zentrum, dass solche Gewinne wirklich gemeinnützig und sinnvoll eingesetzt werden sollen. Heute stehen für diese Zwecke rund eine Milliarde Franken pro Jahr zur Verfügung. Sollen solche Mittel aus dem legalen Geldspiel auch für das Kulturschaffen gesichert werden, muss das wachsende illegale Angebot eingedämmt werden, so wie es das neue Geldspielgesetz vorsieht.

Heute verbessert die Verwendung der Gewinne aus den Geldspielen zu kulturellen Zwecken die Rahmenbedingungen für alle Kulturschaffenden: Viele Veranstaltungen werden mit namhaften Beiträgen aus den Lotteriefonds erst ermöglicht. Ohne diese Mittel wären viele Aufführungen und Konzerte, aber auch audiovisuelle Projekte und Ausstellungen gar nicht finanzierbar und viele Kulturschaffende könnten ihre Kunst nicht ausüben.

Illegale und ausländische Online-Spiele hingegen untergraben diesen Mittelfluss: Die davon nicht abgeführten Gewinne stehen weder für Soziales noch für Sport oder Kultur zur Verfügung. 

 

 

Adrian Frutiger

«Ich könnte das, was ich gerne mache, ohne die SUISA nicht machen. Denn von der Produzentenseite her wird für die Musik nicht viel bezahlt. Die Verwertung macht deshalb einen grossen Anteil meiner Einkünfte aus.»