Einnahmen und Verteilung

Einnahmen aus Tarifen

Auf der Einnahmenseite stehen hauptsächlich die Tarifeinnahmen aus der Lizenzierung von Musik, Film, Literatur, Bildern, etc. Lizenznehmer beziehungsweise Kunden sind diejenigen, die diese Werke nutzen. Wird nur ein Repertoire genutzt, z.B. Musik an Konzerten, so stellt die zuständige Gesellschaft in der Regel einen eigenen Tarif auf. Werden mehrere Repertoires genutzt, z.B. beim privaten Kopieren von Radio- oder Fernsehsendungen oder beim Fotokopieren in Betrieben, so erarbeiten die Gesellschaften Gemeinsame Tarife. In einem Gemeinsamen Tarif übernimmt jeweils eine Gesellschaft das Inkasso und tritt als Ansprechpartner gegenüber den Nutzern auf.

Nebeneinnahmen

Die Gesellschaften erzielen Nebeneinnahmen. Diese erwachsen aus Geldanlagen oder wie im Falle der SUISA aus der Lizenzierung von Software. Dieses Geld wird zur Deckung der Verwaltungskosten herangezogen. Dadurch kann mehr Geld aus den Tarifeinnahmen verteilt werden.

Verteilung

Die Verwertungsgesellschaften sind Non-Profit-Organisationen: Sie verteilen das erwirtschaftete Geld nach Abzug der Verwaltungskosten an jene, deren Rechte sie vertreten. Das Geld geht also an zahlreiche Rechtsinhaber wie Musiker, Filmschaffende, Journalisten, Autoren, Verleger etc. im In- und Ausland. Eine möglichst genaue Verteilung garantiert, dass neben den Weltstars auch die weniger erfolgreichen Urheber ihr Geld erhalten.

Grobverteilung

Bevor die Anteile an die Rechtsinhaber verteilt werden können, werden die Gelder aus den Gemeinsamen Tarifen unter den beteiligten Gesellschaften aufgeschlüsselt. Anschliessend verteilt jede Gesellschaft ihre Anteile an die Rechtsinhaber, deren Rechte sie vertritt.

Detaillierte Beispiele finden Sie auf der Seite Kennzahlen.

Verteilung an die Mitglieder

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Verteilung für Werknutzungen: eine direkte Verteilung auf das jeweils verwendete Werk und eine Pauschalverteilung.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite Verteilung.

Beiträge der Kultur- und Sozialeinrichtungen

Die Beiträge der Kultur- und Sozialeinrichtungen sind eine weitere Form von Ausschüttung, von der nur die direkten (Schweizer) Mitglieder der fünf Gesellschaften profitieren.

Philippe Saire

«Die SSA setzt sich sehr sorgfältig mit den Schaffensbedingungen der Urheber auseinander und sieht sogar Bedürfnisse voraus, die den Urhebern bei der Durchsetzung ihrer Rechte entstehen können.»