Politische Vorstösse

Motionen

 

23.3807 Motion NR Min Li Marti
Übernahme der EU-Regulierung im Bereich der künstlichen Intelligenz

Mit ihrer Motion vom 15.6.2023 beauftragt Nationalrätin Min Li Marti den Bundesrat, im Bereich der künstlichen Intelligenz aktiv zu werden. Konkret stellt sie den Antrag, dass die Regierung gesetzliche Grundlagen schafft, welche sich eng an die Regelungen des EU-Raums anlehnen. 

Konkret sollen die wesentlichen Ziele und Inhalte des europäischen AI Acts für die Schweiz übernommen werden, um eine möglichst grosse Kompatibilität mit dem europäischen Recht zu schaffen. NR Marti begründet ihre Motion mit der rasanten Entwicklung der KI sowie deren Chancen aber auch Risiken.

 

Postulate

 

23.3201 Postulat NR Marcel Dobler
Rechtslage der künstlichen Intelligenz. Unsicherheiten klären, Innovation fördern! 

In seinem Antrag vom 16.03.2023 verweist Nationalrat Marcel Dobler auf die rasanten Entwicklungen  im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und verlangt die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere beauftragt er den Bundesrat, Bericht zu erstatten, ob bei Gesetzeslage und Rechtspraxis Lücken im Bereich KI bestehen. Sodann soll geprüft werden, ob eine Strategie durch eine Expertengruppe und möglicherweise ein Konzept zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf erstellt werden muss.

Am 26.4.2023 beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulats. In seiner Stellungnahme teilt er das Anliegen des Antrags. Er verfolge seit 2018 die Entwicklungen, Chancen und Risiken im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) aufmerksam und habe bereits verschiedene Massnahmen getroffen und Strukturen geschaffen, wie sie im Postulat gefordert werden. Er verweist auf verschiedene getroffene Massnahmen und ist der Ansicht, es bestehe aktuell kein Handlungsbedarf. Der Bundesrat werde die Analyse über die Entwicklungen im Bereich KI sowie bezüglich der für die Schweiz relevanten europäischen und internationalen Regelwerke diverser Gefässe (insb. IK EU-Digitalpolitik, KI-Leitlinien-Monitoring, Plateforme Tripartite und CNAI) und in Zusammenarbeit mit den federführenden Bundesstellen weiterführen und bis Ende 2024 aufzeigen, welche Grundlagen für weitere Diskussionen im Parlament und der Öffentlichkeit dienen können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

19.3421 Postulat Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, SR 
Revision des Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit 

Mit ihrem Postulat vom 29.04.2019 ersucht die WBK-SR den Bundesrat, nach der Umsetzung der Revision des Urheberrechtsgesetzes in einem Bericht die Entwicklung in den vom Urheberrecht betroffenen Bereichen aufzuzeigen. Die Untersuchung bezweckt, die Wirksamkeit der Revision unter Berücksichtigung der Entwicklung des einschlägigen Rechts auf europäischer Ebene zu prüfen. Im Fokus des Berichts soll die Situation der Verleger und Medienschaffenden sein.

Kommentar von Swisscopyright:
Swisscopyright begrüsst das Postulat. Denn es gilt, die weitere Entwicklung des Urheberrechts - immer mehr auch grenzüberschreitend mit Blick auf die Regelungen im Ausland - zu beurteilen und allenfalls Korrekturen anzubringen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass so kurz nach dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes noch keine zuverlässigen Aussagen über die Wirksamkeit der  Revision gemacht werden können. Die Verwertungsgesellschaften sind aktiv an der Umsetzung der neuen Bestimmungen insbesondere im Bereich des erweiterten Schutzes für Fotografien oder in Zusammenhang mit dem Vergütungsanspruch für Video on Demand beteiligt. Wieweit zudem die neuen Regelungen zur Bekämpfung von Piraterie im Internet Wirkung zeigen, dürfte sich erst nach der Durchführung einschlägiger Verfahren zeigen. Erste Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Revision seitens der Verwertungsgesellschaften werden nicht vor 2021 vorliegen. Swisscopyright ist deshalb der Ansicht, dass mit der Erstellung des Berichts zugewartet werden muss, der Bundesrat also die reguläre Frist von zwei Jahren zur Erfüllung ausnutzen sollte.

Für die von Swisscopyright vertretenen Rechteinhaber aus allen Werksparten ist es zudem wichtig, dass ein solcher Bericht neben dem Schwerpunkt im Bereich der Verleger und Medienschaffenden auch die Wirksamkeit des Gesetzes im Bereich von anderen Nutzungen, beispielsweise von Musik oder Film im Bereich von Social Media Angeboten beleuchtet.  

Der Bundesrat hat am 29.5.2019 die Annahme des Postulats beantragt.
Der Ständerat nahm das Postulat am 4.6.2019 an. 

 

Interpellationen

 

23.4249 Interpellation NR Stefan Müller-Altermatt
Diskriminierung der Schweizer Musikschaffenden auf dem Streamingmarkt beseitigen

In seiner Interpellation weist NR Müller-Altermatt auf die mangelhafte Sichtbarkeit von Schweizer Musik bei den Streaming-Anbietern, primär Spotify, hin. Die fehlende Präsenz stellt eine massive Diskriminierung des einheimisches Musikschaffens dar, mit der Konsequenz, dass für Schweizer Musikschaffende wenig Chancen auf internationale Beachtung bestehen.

In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat angefragt, ob er diese Einschätzung teilt, welche Folgen diese Benachteiligung mit sich bringt, und welche Massnahmen der Bundesrat zur Behebung dieses Mangels sieht.

 


Erledigte Vorstösse

 

22.3675 Postulat NR Baptiste Hurni
Urheberrechte in der Schweiz oder wie man zeitgenössische Kunst für alle zugänglich macht

Nationalrat Baptiste Hurni beauftragt den Bundesrat Fragen zum Urheberrecht und zur Berechnung der Vergütungen zu beantworten. Insbesondere möchte er wissen, ob die Vergütungen, die nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers erhoben werden, die Berücksichtigung zeitgenössischer Werke erschweren? Weiter fragt er nach der Vorgehensweise der Berechnungen für die Urheberrechtsvergütungen, ob diese immer voll und ganz gerechtfertigt seien und mit welchen allfälligen Zusatzmassnahmen Veranstalterinnen und Veranstaltern und dem Publikum der Zugang zu zeitgenössischen Schweizer Werken erleichtert werden können.

Hurni begründet seinen Vorstoss mit den Schwierigkeiten von Veranstaltern von Anlässen mit zeitgenössischen Werken, und stellt diese Probleme in Zusammenhang mit den Vergütungen zugunsten der Rechtsinhaber. Er regt an, die Dauer der Schutzfrist zu überdenken, konkret, diese mit dem Tod des Urhebers entfallen zu lassen, um die Zugänglichkeit zu zeitgenössischen Werken zu vereinfachen.

In seiner Antwort vom 24.08.2022 erläutert der Bundesrat Grundelemente des Urheberrechts und des Verwertungsrechts. So würde eine Beschränkung des Urheberrechts auf Lebzeiten des Urhebers internationalen Vereinbarungen widersprechen, mit der Konsequenz, dass die Schweiz bei einer solchen Limitierung aus der WTO austreten müsse. Der Bundesrat erklärt weiter Sinn und Vorgehensweise der freiwillige Kollektivverwertung am Beispiel der SSA: Urheberinnen und Urheber versprechen sich durch die kollektive Wahrnehmung eine bessere Wahrnehmung ihrer Interessen, was aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit legitim ist. Nach dem Bundesrat gibt es keinen Grund, in den Markt einzugreifen. Schliesslich sieht der Bundesrat auch keinen Handlungsbedarf für Massnahmen zur Vereinfachung des Zugangs zu zeitgenössischen Bühnenwerken. In diesem Bereich herrsche Wettbewerb, zudem sei es bereits eines der Kernziele der Kulturförderung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden, den Zugang insbesondere zur zeitgenössischen Kultur sicherzustellen.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulates. 
Das Postulat wurde am 4.5.2023 zurückgezogen.

 

21.4195 Motion NR Andrey Gerhard
Freigabe von Bildern des Bundes auf dem Portal für Open Government Data 

Nationalrat Andrey Gerhard beauftragt in seiner Motion vom 30.09.2021 den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, damit Bilder des Bundes der Allgemeinheit besser zugänglich gemacht werden können. Dabei sollen Fotografien im Besitz des Bundes digitalisiert und der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für in Arbeitszeit entstandene Fotografien von Angestellten des Bundes.

Der Ständerat hat die Motion am 31.05.2023 abgelehnt.

21.3061 Interpellation NR Baptiste Hurni
Musikstreaming und Unterstützung für Musikschaffende. Schlechte Note für die Schweiz

Nationalrat Baptiste Hurni möchte mit seiner Interpellation zum Thema des Streaming die Frage der Bezahlung der Interpreten beleuchten. Hurni will vom Bundesrat unter anderem wissen, wie er die problematische Situation vieler Musikschaffender einschätzt, dies angesichts der disproportionalen Verteilung der Gelder durch Plattformen wie Spotify oder Apple Music. Weiter fragt Hurni den Bundesrat an, ob er sich vorstellen könne, im Musikbereich die gleichen Regelungen vorzuschlagen, die im Filmgesetz vorgesehen sind, und – falls nein - welches für ihn die Rechtfertigung für die unterschiedliche Behandlung ist. 

Hurni begründet seinen Vorstoss damit, dass der Grossteil der Gewinne der Streaming-Plattformen nicht den Verantwortlichen für die Inhalte zugutekommt, sondern bei den Tech-Firmen verbleibt. Nach Nationalrat Hurni muss ein Künstler eine Million Streams generieren um CHF 4‘000.- zu erhalten. Diese geringen Einnahmen würden das künstlerische und kulturelle Schaffen gefährden, und diesem Trend müsse entgegengewirkt werden. 

Am 12. Mai 2021 äusserte sich der Bundesrat zur Interpellation. Er verwies auf Aktivitäten und die Förderung des Bundes im Musikbereich, erläuterte aber gleichzeitig, dass er keine nicht koordinierten Massnahmen im internationalen Bereich verfolgen kann. Gemäss dem Bundesrat gibt es keine genauen Zahlen zur wirtschaftlichen Bedeutung der Schweizer Musikproduktion gemessen am Musikkonsum auf Online-Plattformen. Weiter erläuterte der Bundesrat die Bestrebungen im Filmbereich zugunsten einer Investitionspflicht in Höhe von 4% der Bruttoeinnahmen für schweizerische und ausländische Fernsehveranstalter und Online-Plattformen, welche für die Förderung von Schweizer Filmen verwendet werden sollen. Im Musikbereich seien jedoch andere Modelle zu prüfen, da die Musik-Plattformen nicht als Produzenten auftreten sondern als Vertrieb.

Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt.

 

20.3685 Postulat Cédric Wermuth
Möglichkeiten für die Strukturförderung der schweizerischen Musikwirtschaft abklären 

19.482 Parlamentarische Initiative NR Fabio Regazzi
KMU von der Mediensteuer ausnehmen

Nationalrat Fabio Regazzi (Tessin / CVP) fordert in seinem Vorstoss vom 19. September 2019 eine Änderung von Art. 68 des RTVG sowie – falls notwendig – weiterer Erlasse. Konkret soll die Abgabe für Radio und Fernsehen nur noch von Unternehmen mit 250 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Vollzeitstellen) entrichtet werden müssen. Firmen mit weniger Mitarbeitenden seien von der Abgabe zu befreien.

Am 17. Februar 2020 hat die  zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats dem Vorstoss Folge gegeben.

Am 15. März 2022 hat der Nationalrat mit 119 zu 71 dem Vorstoss Folge gegeben.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hat am 15. August 2022 beschlossen, der parlamentarischen Initiative nicht zuzustimmen.

Am 20. September 2022 lehnte der Ständerat den Vorstoss mit 27 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Das Geschäft ist somit erledigt. 


19.3956 - Postulat Kommission für Rechtsfragen NR
Urheberrechtsvergütung: Rechtslage und Praxis der Suisa: Fakten zur Hintergrundunterhaltung

Am 4. Juli 2019 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) ein Postulat verabschiedet: Der Bundesrat soll die Rechtslage und Praxis der SUISA bei der Urheberrechtsvergütung für Hintergrundunterhaltung gemäss Gemeinsamem Tarif (GT) 3a prüfen und Bericht erstatten. Hier einige Fakten zum GT 3a und zu den Aussagen im Postulat.

Am 4. September 2019 nahm der Bundesrat Stellung zum Postulat. Er orientierte hierbei über die rechtlichen Hintergründe des Tarifwesens (insbesondere betr. GT 3a) und die Rolle der Verwertungsgesellschaften. Weiter wies die Regierung darauf hin, dass das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eine Untersuchung betreffend Effizienz und Qualität des Vergütungseinzugs durch die SUISA eingeleitet habe, dessen Ergebnisse veröffentlicht werden sollen.

Am 13. Januar 2021 veröffentlichte das IGE den genannten Bericht zuhanden des Bundesrats. Dabei werden folgende Ergebnisse festgehalten:

Die Entrichtung einer Vergütung für die Hintergrundunterhaltung, beispielsweise für Hintergrundmusik in Bars oder Verkaufsräumen, ist grundsätzlich unbestritten. Schwierigkeiten ergeben sich indessen aus der Abgrenzung zwischen der vergütungspflichtigen Hintergrundunterhaltung und dem vergütungsfreien Privatgebrauch. So kann in Unternehmensräumen ebenfalls ein Privatgebrauch vorliegen, beispielsweise, wenn Angestellte in ihren Einzelbüros mit selbst mitgebrachten Radioempfangsgeräten Radio hören. Anders könnte es aber aussehen, wenn Angestellte in Gemeinschaftsbüros mit eigenen Geräten oder mit dem Firmencomputer Hintergrundunterhaltung abspielen. Die urheberrechtlich relevante Handlung wird dabei allerdings von den betreffenden Angestellten vorgenommen und nicht vom Unternehmen. Nach dem IGE verbleiben bei dieser Grenzziehung zwei offene Fragen: 

1. Stellt die unternehmensseitige Bereitstellung eines Geräts, beispielsweise eines Computers oder eines Autoradios, das auch Hintergrundunterhaltung ermöglicht, bereits eine urheberrechtlich relevante und damit vergütungspflichtige Handlung dar?

2. Trifft das Unternehmen oder die betreffenden Angestellten eine Vergütungspflicht, wenn letztere eine vergütungspflichtige Hintergrundunterhaltung vornehmen? Diese offenen Fragen sind jedoch keine Folge des Wechsels der Inkassostelle, sondern der Ausgestaltung des dem Inkasso zugrundeliegenden, bereits vor dem Wechsel der Inkassostelle angewendeten Tarifs.

Eine abschliessende Beurteilung dieser beiden Fragen muss anhand konkreter Fälle durch Zivilgerichte vorgenommen werden.

Wie ist die Rechtslage beim Gemeinsamen Tarif 3a für Hintergrundunterhaltung?
Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Film, Text) in Betrieben ist gemäss Urheberrechtsgesetz vergütungspflichtig. Der Empfang von Sendungen solchen Inhalts oder das Vorführen dieser Inhalte innerhalb des Betriebes ist keine private Nutzung – selbst wenn auch nur die Mitarbeitenden Zugang haben.

Der Tarif gilt – entgegen der Begründung im Postulat – auch für Läden, Restaurants oder Einkaufszentren.

Weshalb erfolgt das Inkasso durch die SUISA?
Die SUISA macht seit dem 1.1.2019 im Auftrag der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften das Inkasso für diesen Tarif. Bis Ende 2018 hatte die BILLAG dieses Mandat von den fünf Verwertungsgesellschaften. Die Gesellschaften verteilen das eingenommene Geld an die Künstlerinnen und Künstler, welche die Musik und Filme machen. Als Genossenschaften resp. als Verein (SWISSPERFORM) vertreten die Verwertungsgesellschaften die Kulturschaffenden und nehmen treuhänderisch deren Urheber- und Leistungsschutzrechte wahr.

Wie hoch fallen die Vergütungen aus?
Bei einer Fläche von bis zu 1000 m2 beträgt die Vergütung für Musik rund 230 CHF und für Film und Musik rund 480 CHF im Jahr pro Standort. Für diesen Pauschalbetrag kann sowohl der Fernseher im Sitzungszimmer, als auch das Radiogerät in der Garderobe, die Musik am Arbeitsplatz, in der Telefonwarteschlaufe oder im Wartezimmer genutzt werden. Ist die Fläche des Unternehmens grösser, fallen die Beträge entsprechend höher aus.

Wieso müssen Unternehmen auch die SUISA bezahlen, wenn sie schon von der Billag/Serafe eine Rechnung erhalten?
Die urheberrechtliche Vergütungspflicht ist nicht zu verwechseln mit einer allfälligen Unternehmensabgabe gemäss Radio- und TV-Gesetz, die für Firmen mit mehr als Fr. 500‘000 Jahresumsatz von der Eidg. Steuerverwaltung, ESTV, (nicht von der Billag oder Serafe, wie im Postulat geschrieben ist) einkassiert wird.

Die Urheberrechtsvergütungen werden von der SUISA werden zu Gunsten der Urheberinnen und Urheber, Produzentinnen und Produzenten von Musik, Filmen etc. einkassiert und an die Künstlerinnen und Künstler verteilt. Die Radio- und TV-Gebühren werden zu Gunsten der SRG und der konzessionierten Radio- und TV-Sender bezahlt und an diese verteilt.

Weitere Informationen zu den Urheberrechtsvergütungen für Hintergrundunterhaltung und dem GT 3a finden Sie unter www.suisa.ch/3a und im Artikel «Rechnungsstellung für die Vergütungen für Musikberieselung und TV-Empfang in Gewerbebetrieben ab 2019» auf dem SUISAblog.

Der Ständerat hat die Parlamentarische Initiative am 20.09.2022 abgelehnt. 

 

19.3649 – Motion SR Géraldine Savary
Rechtliche Grundlage für einen Digitalisierungsfonds

Ständerätin Géraldine Savary reichte die Motion am 18. Juni 2019 ein. Sie beauftragt den Bundesrat, Rechtsgrundlagen zu schaffen für einen Digitalisierungsfonds, der mit Einnahmen aus der 5G-Frequenzzuteilung finanziert wird. Ein Teil dieser Mittel soll für die Digitalisierung von Schweizer Filmen eingesetzt werden.

Am 28. August 2019 beantragte der Bundesrat Ablehnung der Motion. Er verwies darauf, dass die Digitalisierung alle Aufgabenbereiche des Bundes betreffe und hierfür bereits finanzielle Mittel vorgesehen seien Weiter legte der Bundesrat dar, dass in der vorgelegten Kulturbotschaft 2021-2024 (seit dem 29. Mai 2019 in der Vernehmlassung) ein Akzent auf das Thema Digitalisierung gelegt werde. So sei vorgesehen, dass rund CHF 8 Mio. in die Digitalisierung des Schweizer Filmerbes fliessen sollen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass keine Notwendigkeit für einen allgemeinen Fonds für Digitalisierungsprojekte ausserhalb der Bundesverwaltung bestehe. Zudem könne ein Digitalisierungsfonds nicht aus den Erlösen der 5G-Auktion finanziert werden, da diese Erlöse als ausserordentliche Einnahmen verbucht werden und somit für die Finanzierung ordentlicher Ausgaben nicht zur Verfügung stehen.

Am 24. Januar 2020 beantragte die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) mit 16 zu 9 Stimmen die Ablehnung der Motion.

 

18.405 Parlamentarische Initiative NR Gregor Rutz
Taten statt Worte. Abgabe für Radio und Fernsehen für Unternehmen streichen

18.4278 - Interpellation Anita Fetz 
Sind direktlizenzierende Agenturen für Konzerte in der Schweiz legal?

18.404 Parlamentarische Initiative NR Natalie Rickli
Taten statt Worte. Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen auf 300 Franken senken 

18.3070 – Motion SR Beat Vonlanthen 
Stärkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik

17.3628 – Postulat Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR 
Überprüfung der Anzahl SRG-Sender 

17.3627 – Motion Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR
Shared-Content-Modell

17.3492 – Interpellation NR Kurt Fluri
Unterstützung von Organisationen professioneller Kulturschaffender 2017

17.3068 – Interpellation SR Didier Berberat
Ausländische Werbefenster in der Schweiz. Welche Lösungen für den Medienplatz Schweiz?

17.3010 – Motion Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR
Reduktion Spartensender im Radiobereich

17.3009  – Motion Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR
"Open Content"-Modell

17.3008  Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR
Anpassung von Artikel 44 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a RTVG zur Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG

16.493 – Parlamentarische Initiative NR Philippe Nantermod
Urheberrechte, Keine Vergütung für Verwendung in privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen 

16.4027 – Motion NR Kurt Fluri
SRG und unabhängige audiovisuelle Industrie. Den unabhängigen Markt stärken, die Zusammenarbeit intensivieren, Wettbewerbsverzerrungen vermeiden

16.3849 - Motion NR Martin Candinas
Befreiung von der Vergütungspflicht für die Verbreitung von Musik auf den Abgabenanteilen für die Berg- und Randregionenradios, inklusive Simulcast-Verfahren

16.3375  – Postulat NR Philippe Nantermod
Den Parallelimport von Online-Inhalten zulassen

16.3119 – Motion NR Corrado Pardini
Open Hardware, Open Software, Open Source, Open Data

16.1056 – Anfrage NR Balthasar Glättli
Revision des Urheberrechtsgesetzes. Vernehmlassungsergebnisse und Erarbeitung eines Gesetzentwurfes

15.4211 – Interpellation NR Beat Jans
URG. Modernisierung vervollständigen dank Vertragsfreiheit?

15.3876 – Interpellation SR Hans Stöckli
Vergütung der Filmurheber und -schauspieler für Video on Demand VoD-Nutzungen

15.3849 – Postulat SR Hans Stöckli
Flexiblere Kollektivverwertung im Urheberrecht

15.3710 – Postulat NR Beat Flach
Speichermedien. Leerträgervergütung für Konsumenten transparent machen

15.3397 Postulat Nationalrat Olivier Feller
Wiederverkauf von Veranstaltungstickets zu überhöhten Preisen. Sanktionen

15.1096 – Anfrage NR Viola Amherd
Berechnungsgrundlage für SUISA-Gebühren

14.4150 – Postulat SR Peter Bieri
URG-Revision. Einführung eines Verleihrechts

14.3293 – Motion Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Leere Datenträger

Agur12-Konsens. Weiteres Vorgehen

13.404 – Parlamentarische Initiative NR Christian Wasserfallen
Schluss mit der ungerechten Abgabe auf leeren Datenträgern

13.3561 – Interpellation NR Filippo Leutenegger
Transparenz bei Urheberrechtsentschädigung


12.4202 - Interpellation SR Hans Stöckli

Swisscom. Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten

12.3902 – Interpellation NR Kurt Fluri

Schweiz als Hort für illegale Angebote im Internet

12.3834 – Motion NR Oskar Freysinger

12.3326 – Postulat SR Luc Recordon
Für ein Urheberrecht, das fair ist und im Einklang mit den Freiheiten der Internetgemeinde steht

12.3173 – Postulat NR Balthasar Glättli
Angemessene Entschädigung von Kulturschaffenden unter Einhaltung der Privatsphäre der Internetnutzenden

12.3092 – Interpellation NR Christoph Mörgeli
Kollektive Verwertung von Urheberrechten

12.1015 – Anfrage NR Andrea Caroni
ACTA. Warum schwächt die Schweiz die multilateralen Institutionen WIPO und WTO?

10.3612 – Motion NR Gerhard Pfister

Bildung entlasten. Änderung des Urheberrechtsgesetzes

10.3263 – Postulat SR Géraldine Savary

Braucht die Schweiz ein Gesetz gegen das illegale Herunterladen von Musik?


09.1169 – Anfrage NR Ruedi Noser
Rekordumsatz der SUISA 2008

09.522 – Parlamentarische Initiative NR Susanne Leutenegger Oberholzer
Überhöhte Lohnbezüge bei den Verwertungsgesellschaften. Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes

Christian Samuel Weber

«Ich bin froh über eine starke Verwertungsgesellschaft, die für meine Rechte einsteht und mich somit indirekt in meiner Ausübung als Schauspieler unterstützt.»