Urheber und Interpreten werden für Privatkopien auf Tablets entschädigt

Am 1. Juli 2013 ist ein neuer Gemeinsamer Tarif (GT 4f) der fünf Verwertungsgesell-schaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM in Kraft getreten, der Vergütungen für private Kopien geschützter Werke auf Tablets vorsieht. Die Vergü-tung berechnet sich in Abhängigkeit von der Speicherkapazität. Sie beginnt bei CHF 0.175/GB, sinkt mit zunehmender Speicherkapazität und darf in jedem Fall nie mehr als 8% des Listenpreises ausmachen. Bei 16 GB beträgt die Entschädigung CHF 2.80, bei 32 GB CHF 4.55 und bei 64 GB CHF 7.35.

Wissenschaftliche Marktforschungsstudien beider Seiten zum Nutzungsverhalten bei Tablets haben die für die Berechnung von Tarifansätzen nötigen Zahlen geliefert. Verwertungsgesellschaften und die massgebenden Nutzerverbände – vorliegend also die Konsumentenschutzverbände, economiesuisse, DUN, Swissstream und SWICO – konnten in der Folge eine Einigung über den Tarif erzielen, so dass dieser der Eidgenössischen Schiedskommission einvernehmlich zur Genehmigung vorgelegt und von dieser genehmigt werden konnte. Geschuldet ist die Entschädigung von den Herstellern und Importeuren von Geräten mit eingebauten Speichern.

Dank diesem Verhandlungserfolg erhalten die Kulturschaffenden für private Kopien der von ihnen geschaffenen Werke auf Tablets nun erfreulicherweise ebenfalls eine Entschädigung wie dies gesetzlich vorgesehen und bei andern Speichern wie CD, DVD, MP3-Playern oder Personal Video Recordern bereits seit langem der Fall ist. Das Gesetz erlaubt es Privatpersonen in der Schweiz zu kopieren was sie wollen und so viel sie wollen, während umgekehrt Urheber und Interpreten dafür über eine Vergütung auf Leerträgern und Speichermedien zu entschädigen sind. Dieses liberale und einfache System einer Pauschalvergütung für eine Massennutzung bewährt sich seit 1992 und lässt sich problemlos auch auf Speichermedien in neuen Geräten wie Tablets anwenden.

Wenn man sich die Ähnlichkeiten eines iPads und eines iPhones vor Augen hält, so stellt sich einzig die Frage, weshalb im Falle von Tablets eine Einigung über einen Tarif erzielt werden konnte, während der Tarif für Smartphones (GT 4e) seit 2010 durch Beschwerden der Hersteller und Importeure beim Bundesverwaltungsgericht blockiert ist. Auch bei den Smartphones zeichnen letztlich die Kulturschaffenden verantwortlich für den „smarten“ Teil.

„Wenn Urheber und ausübende Künstler weiter schöpferisch und künstlerisch tätig sein sollen, müssen sie für die Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung erhalten, was ebenso für die Produzenten gilt, damit diese die Werke finanzieren können“ (Erwägung 10 der EU-Info-Richtlinie). Dazu trägt der neue Gemeinsame Tarif 4f betreffend Privatkopien auf Tablets erfreulicherweise bei, ohne dass Konsumentinnen und Konsumenten dadurch spürbar belastet würden.

 

Gemeinsamer Tarif 4f

Adrian Frutiger

«Ich könnte das, was ich gerne mache, ohne die SUISA nicht machen. Denn von der Produzentenseite her wird für die Musik nicht viel bezahlt. Die Verwertung macht deshalb einen grossen Anteil meiner Einkünfte aus.»