Einigung bei der Leerträgervergütung auf Smartphones

Die Hersteller und Importeure von Smartphones, die Konsumentenorganisationen und die Schweizer Verwertungsgesellschaften haben sich bezüglich Urheberrechtsvergütungen auf Smartphones geeinigt.

Die Lösung wird von allen Beteiligten akzeptiert und gilt vorerst bis Ende 2016. Sie ermöglicht den Kunstschaffenden in Zukunft eine Entschädigung für das Kopieren ihrer Werke auf Smartphones, und die Konsumenten können auch zukünftig kopierte Musik auf ihren Handys nutzen. Für die Gerätehersteller und Telekommunikationsanbieter herrscht nach dieser Einigung Rechtssicherheit.

Auf dem SUISAblog beantwortet Vincent Salvadé, stellvertretender Generaldirektor SUISA, Fragen zum neuen Tarif für Smartphones.

Adrian Frutiger

«Ich könnte das, was ich gerne mache, ohne die SUISA nicht machen. Denn von der Produzentenseite her wird für die Musik nicht viel bezahlt. Die Verwertung macht deshalb einen grossen Anteil meiner Einkünfte aus.»