Ja zum Verfassungsartikel «Musikalische Bildung»

Musik kennt keine Altersgrenzen. Darum braucht es ein JA am 23. September 2012 zum neuen Verfassungsartikel.

Musik ist Kultur, Musik ist ein wichtiger Teil unserer nationalen Identität. Musik verbindet Menschen in sozialen Netzen und Musik ist das Instrument, das unterschiedliche Sprachen miteinander vereint. Vor allem, und dies verdeutlichen wissenschaftliche Studien, fördert die Musik die soziale Kompetenz und die Intelligenz junger Menschen. Besonders das aktive Musizieren spielt dabei eine wichtige und entscheidende Rolle. Trotz der Notwendigkeit und Wichtigkeit erhält das Fach Musik nicht den Stellenwert, der ihm in einer zeitgemässen Bildungslandschaft gebührt. Zu oft wird heute das Fach Musik im obligatorischen Schulunterricht an den Rand gedrängt und mit zu wenig Ernsthaftigkeit und Professionalität vermittelt. Eine Besserung ist nicht in Sicht, zumal an den Pädagogischen Hochschulen das Fach Musik inzwischen Wahlfach geworden ist.

Die heutigen Rahmenbedingungen für musikalisch überdurchschnittlich begabte Kinder und Jugendliche im Bereich Musik sind denkbar schlecht. Dies führt dazu, dass Schweizer Musikerinnen und Musiker im internationalen Vergleich in der Regel kaum eine Chance haben, da ihnen in der äusserst wichtigen Zeit zwischen 4 und 16 Jahren die Zeit zum «Üben» und eine entsprechende Förderung fehlt. Die bestehenden Schulstrukturen lassen eine musikalische Begabtenförderung, analog dem Sport, heute nicht zu.

Der Verfassungsartikel «Musikalische Bildung» schreibt fest, dass Bund und Kantone die musikalische Bildung fördern, sich für einen qualitativ hochwertigen Musikunterricht einsetzen und Grundsätze für die Begabtenförderung festlegen. Darum braucht es am 23. September 2012 ein «JA» zum neuen Verfassungsartikel

www.igjugendundmusik.ch

Jean-François Amiguet

«Oft sind es dringende Fälle, bei denen ich die Dienste der SSA in Anspruch nehme. Ich schätze daher die ausserordentliche Verfügbarkeit der Mitarbeitenden, an die ich mich jeweils wende.»