Keine Subvention von Hoteliers zu Lasten der Kulturschaffenden – Ständerat soll fair spielen

Am 12. März behandelt der Ständerat die Urheberrechtsrevision (URG). Darunter auch die Idee, Hoteliers zu Lasten der Kulturschaffenden zu begünstigen: Hotelbetriebe und Besitzer von Ferienwohnungen würden dann keine Urheberrechtsvergütungen mehr bezahlen. Obschon sie dem Gast auch die Entschädigung dafür verrechnen, auf Empfangsgeräten in Hotels und Ferienwohnungen Filme und Musik geniessen zu können. Schweizer Künstlerinnen und Künstler wehren sich dagegen.

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Besitzer von Hotels und Ferienwohnungen würden in Zukunft keine Urheberrechtsvergütungen mehr bezahlen: Über diese Idee, eine geschuldete Entschädigung zugunsten der Hoteliers fallen zu lassen, entscheidet der Ständerat am kommenden Dienstag. Musikschaffende, Filmemacher, Schauspieler und andere Kulturschaffende wären die Geprellten. Sie würden sodann mit ihrer Arbeit die Hotellerie in der Schweiz subventionieren, anstatt für die geschäftliche Nutzung ihrer Werke fair entschädigt zu werden.

Der Antrag basiert auf einer parlamentarischen Initiative von Philippe Nantermod, FDP-Nationalrat VS. Die kleine Kammer würde damit ein Präjudiz schaffen: Das Bundesgericht hat im Dezember 2017 entschieden, dass für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen in Hotelzimmern oder Ferienwohnung weiterhin eine Vergütung bezahlt werden muss, wenn die dazu notwendigen Geräte wie Fernseher oder Radios vom Hotelier bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Anders als von den Initianten behauptet, handelt es sich hier nicht um Privatgebrauch.

Internationales Recht würde missachtet – Schweizer Kulturschaffende wären benachteiligt
Ein Gutachten der Universität Lausanne im Auftrag von Swisscopyright, dem Verbund der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften, stellt fest: Der im URG neu geschaffene Artikel widerspräche der Berner Übereinkunft, einem völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst; aus diesem Grund könnte dieser nur für die Schweizer Kulturschaffende gelten, wenn die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen einhalten will. Die Schweizer Kulturschaffenden wären also diskriminiert. Es würde eine paradoxe Situation entstehen: Schweizer Künstlerinnen und Künstler erhielten keine Vergütungen mehr, die Hotels müssten aber für Werke ausländischer Kulturschaffender bezahlen. Die Regelung würde auch weitere internationale Abkommen missachten: das World Copyright Treaty WCT und das WTO-Freihandelsabkommen TRIPS. Dies könnte wirtschaftliche Sanktionen gegen die Schweiz zur Folge haben.

Keine Forderung seitens der Kantone
Wir fordern die Ständeräte als Kantonsvertreter auf, ferner folgendes zu beachten: Der neue Artikel im URG sollte laut Vorschlag auch Spitäler und Gefängnisse von der Urheberrechtsvergütungen befreien. Swisscopyright hält fest: weder kantonale Gefängnisinstitutionen noch Spitäler fordern dies. Keine der Institutionen hat erklärt, die Entschädigung der Kulturschaffenden nicht mehr entrichten zu wollen. Einmal mehr: Hier würde einzig auf Betreiben der Hotellerie für diese eine Ausnahme geschaffen. Für das Kulturschaffen würde diese ungerechtfertigte Massnahme grossen Schaden anrichten. Swisscopyright fordert die Ständerätinnen und Ständeräte zum Fairplay auf. Diese Bevorteilung der Hoteliers ist nicht nötig und auch nicht sachgerecht.

Ein hart errungener Kompromiss steht auf dem Spiel
Der Antrag verletzt schliesslich den hart ausgehandelten und fragilen Kompromiss der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR 12). Die Forderung, Hoteliers hier (plötzlich) auszunehmen, gelangte zu einem sehr späten Zeitpunkt im Nationalrat in die Gesetzesvorlage. Um den Kompromiss zu ermöglichen, haben Urheber und Rechteinhaber jedoch vorher viele Konzessionen gemacht.

«Filme oder News im TV schauen gehört in meinem Hotelzimmer für mich genauso dazu wie die Kaffeemaschine  oder ein frisch gemachtes Bett. Kaffeehersteller und Reinigungspersonal werden bezahlt – und das soll auch für jene gelten, die den Inhalt für mein TV-Vergnügen herstellen: die Regisseurinnen, Drehbuchautoren, Schauspielerinnen und Filmmusikkomponisten» sagt Hanspeter Müller-Drossaart, Schauspieler und Vizepräsident von SWISSPERFORM.

Die Schweizer Verwertungsgesellschaften in Swisscopyright, ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM, fordern als Vertreter der Kulturschaffenden den Ständerat auf, den Antrag abzulehnen. 

Medienmitteilung

Nadja Räss

«SWISSPERFORM zollt all jenen Respekt, welche die Musik weitertragen!»