Beispiel

Viele Bezugsberechtigte beim Gemeinsamen Tarif 1 (GT 1)

In Kabelnetzen werden geschützte Werke und Leistungen aller Verwertungsgesellschaften verbreitet. Die Vergütung ist deshalb in einem Gemeinsamen Tarif geregelt. Am GT 1 sind alle fünf Verwertungsgesellschaften beteiligt, und alle zahlen ihren Rechtsinhabern Geld aus. Das Inkasso bei den Kabelnetzen besorgt die SUISSIMAGE. Sie erhält dafür eine Aufwandvergütung von 2%. Von der effektiven Verteilsumme erhalten:

  • ProLitteris 7,03%
  • SSA 3,28%
  • SUISA 17,25%
  • SUISSIMAGE 47,44%
  • SWISSPERFORM 25%

Von ihrer Verteilsumme deckt nun jede Gesellschaft die eigenen Kosten für den Verteilaufwand und zieht einen Anteil ab für Kultur- und Vorsorgeeinrichtungen. Anschliessend werden die Gelder an die berechtigten Mitglieder verteilt.

Philippe Saire

«Die SSA setzt sich sehr sorgfältig mit den Schaffensbedingungen der Urheber auseinander und sieht sogar Bedürfnisse voraus, die den Urhebern bei der Durchsetzung ihrer Rechte entstehen können.»