Urheberrechtsrevision ist nach neun Jahren abgeschlossen

Am 27. September 2019 hat das Parlament in der Schlussabstimmung das revidierte Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Dieses kann nun nach neunjähriger Arbeit in Kraft treten. Swisscopyright ist erfreut, dass am Kompromiss der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht, AGUR 12, festgehalten wurde. Mit dem erneuerten Urheberrechtsgesetz profitieren auch die Urheber, Interpretinnen, Verleger und Produzentinnen von der Digitalisierung. Handlungsbedarf besteht weiterhin im Bereich des Wertetransfers (Transfer of Value) bei den Internetplattformen.

(Foto: Servizi del Parlamento 3003 Berna)

Swisscopyright, der Verbund der fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM, ist erfreut darüber, dass das Parlament grösstenteils dem vom Bundesrat vorgelegten AGUR-Kompromiss gefolgt ist. Richtigerweise lehnte das Parlament zusätzliche Vorstösse ab, die nachträglich hinzugekommen sind und zu Lasten der Kulturschaffenden gegangen wären, entschieden hat.

Der Kompromiss wurde in einem mehrjährigen Prozess von Vertretern der verschiedenen Interessensgruppen erarbeitet. Das Ziel des Bundesrats war, mit der Revision das Urheberrecht ans Internetzeitalter anzupassen. Mit dem neuen Gesetz profitieren auch die Urheber, Interpretinnen, Verleger und Produzentinnen von der Digitalisierung.

Verbesserungsbedarf beim Wertetransfer (Transfer of Value)
Swisscopyright weist aber auf das für die Urheber weiterhin ungelöste Hauptproblem der Digitalisierung hin: Über Internetplattformen werden heute geschützte Werke in Videos, Texten, Bildern und Musikdateien so stark genutzt wie nie zuvor. Diese Wertschöpfung finanziert eine mächtige Internetindustrie dank Erträgen aus Werbung und Nutzungsdaten. Kulturschaffenden und Inhaltsproduzenten sind heute nicht Teil dieser Wertschöpfungskette.

Nachdem in der EU das Urheberrecht beim Wertetransfer (Transfer of Value) zugunsten der Kulturschaffenden angepasst wurde, muss diese Diskussion auch in der Schweiz geführt werden. Der Vergütungsanspruch bei Video-on-Demand-Nutzungen im neuen Urheberrechtsgesetz ist ein wichtiger erster Baustein dazu, genügt aber nicht. Die Urheber und Interpreten müssen an der Wertschöpfung auf Online-Plattformen besser beteiligt werden. Dafür wird sich Swisscopyright in der nächsten Legislatur einsetzen. 

Adrian Frutiger

«Ich könnte das, was ich gerne mache, ohne die SUISA nicht machen. Denn von der Produzentenseite her wird für die Musik nicht viel bezahlt. Die Verwertung macht deshalb einen grossen Anteil meiner Einkünfte aus.»