EU beschliesst Verlängerung der Schutzfrist für musikalische Aufnahmen

Am 12. September verabschiedete die EU offiziell eine neue Richtlinie zur Verlängerung der Leistungsschutzfristen von 50 auf 70 Jahre. In der Schweiz sind die Rechte von Interpreten, Produzenten und Labels 50 Jahre nach Veröffentlichung der Aufnahme bzw. Aufführung gesichert.

Die Verlängerung der Schutzfrist in der EU verkleinert die Kluft zwischen Europa und internationalen Geschäftspartnern.: Musiker sollen von ihrer Kreativität profitieren, solange sie am Leben sind, und dürfen im Vergleich zu anderen Ländern nicht benachteiligt werden. Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neue Regelung in ihren nationalen Gesetzen zu verankern.
Der Entscheid wurde von der europäischen Musikwirtschaft positiv aufgenommen. Er bezieht sich jedoch nicht auf den audiovisuellen Sektor. Entsprechend geniessen Leistungen von Schauspielern und Filmproduzenten in Europa weiterhin nur für die Dauer von 50 Jahren Schutz. Zudem hat der EU-Entscheid derzeit keine Auswirkungen auf die Rechtslage in der Schweiz. Das Urheberrechtsgesetz sieht weiterhin eine Schutzfrist von 50 Jahren vor. Die Zukunft wird weisen, ob es den interessierten Kreisen gelingen wird, das Parlament von einem Ausbau des Schutzes zu überzeugen.
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Ph!l!pp Schweidler

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