Öffentlicher Dialog mit rund 130 Teilnehmern bei „copyright vs. internet“

«Wie könnten befriedigende Lösungen für Internetnutzungen von Werken und Leistungen aussehen?» Diese und andere Fragen zum Thema Urheberrecht im digitalen Zeitalter standen im Zentrum der Tagung «Copyright vs. Internet». Eingeladen zum öffentlichen Dialog hatten die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften PROLITTERIS, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM. Rund 130 interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Einladung nach Bern gefolgt und haben am 12. April 2013 in der Fabrikhalle 12 in Gesprächen ihre Meinungen, ihr Wissen und ihre Vorschläge ausgetauscht.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus unterschiedlichen Kreisen, die von der Zukunft des Urheberrechts im Internet betroffen sind. Wer sein Wissen auf den aktuellen Stand bringen wollte, konnte sich zunächst von Fachleuten in die Themenbereiche Urheberrecht, Verwertungsgesellschaften und das System der kollektiven Verwertung einführen lassen. Währenddessen und danach fanden Diskussionen zu verschiedenen vorgegebenen Fragestellungen in kleinen Gruppen statt. Zum Schluss wurden die in den Gruppen erörterten Gedanken in einer Plenumsrunde allen Anwesenden präsentiert.

Die Ergebnisse der Gesprächsrunden werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. Zu erkennen war an der Tagung eine grosse Dialogbereitschaft auf allen Seiten. Bleibt zu wünschen. dass dieses Verständnis für die Interessenlage der jeweils anderen Player bei der Nutzung von Urheberrechten im Internet erhalten bleibt.

Der öffentliche Gedankenaustausch über mögliche Szenarien für die Wahrnehmung von Urheberrechten im Internetzeitalter ist für die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften von grosser Bedeutung. Die Resultate dieser Tagung werden ausgewertet und sollen zusammen mit weiteren Erkenntnissen unter anderem aus Experten-Interviews und internen Workshops in eine gemeinsame Strategie für die Zukunft einfliessen.

Philippe Saire

«Die SSA setzt sich sehr sorgfältig mit den Schaffensbedingungen der Urheber auseinander und sieht sogar Bedürfnisse voraus, die den Urhebern bei der Durchsetzung ihrer Rechte entstehen können.»